26.06.2008 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Sexualstraftäterdateigesetz 2008


Ziel ist die Einrichtung einer Sexualstraftäterdatei im BMI, die nicht öffentlich zugängig ist. Vorgesehen ist die Aufnahme aller rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter. Durch technische Vorkehrungen im Zusammenspiel zwischen ZMR und Sexualstraftäterdatei soll sichergestellt werden, dass jede Änderung der Meldedaten der örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde automatisch mitgeteilt wird. Zudem soll durch den vorliegenden Entwurf eine Ausdehnung des Kreises jener öffentlichen Institutionen vorgeschlagen werden, die in Bezug auf Verurteilungen wegen Sexualstraftaten Auskunft aus dem Strafregister erhalten.

Im Hinblick darauf, dass es sich beim betroffenen Personenkreis um rechtskräftig verurteilte Straftäter handeln soll, scheint es nahe liegend, auf vorhandenen Dateien aufzubauen. Die Verurteilungen von Menschen werden schon jetzt in einer Datenanwendung gespeichert und im Strafregister evident gehalten. Durch die Adaptierung dieses Registers soll es möglich werden, Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen sexuell motivierter Gewalttaten besonders zu kennzeichnen und so spezielle Funktionen daran zu knüpfen.

Zweck der Sexualstraftäterdatei ist in erster Linie die Unterstützung bei der Mitwirkung an der Überwachung justizieller Anordnungen. Darüber hinaus soll diese Maßnahme aber auch eine Optimierung des Informationsflusses durch die Evidenthaltung der Daten als Schnittstelle für Justiz und Sicherheitsbehörden, aber auch für Jugendwohlfahrtsträger und Bewährungshilfe darstellen. Neben den Informationen über die vom Vollzugsgericht vorzunehmenden Gefährlichkeitseinschätzungen (2. GeSchG; § 4a Abs 2 Tilgungsgesetz) sollen auch die maßgeblichen Gründe der Äußerung der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter (BEST), die zu einer Einstufung durch das Vollzugsgericht geführt haben, gesondert gespeichert werden. Auf diese Informationen soll aber nur ein eingeschränkter Personenkreis Zugriff haben.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 18.07.2008.