22.05.2008 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Bundes-Verfassungsgesetz, Sicherheitspolizeigesetz, Änderung; Bundesgesetz über ein Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention


Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, das bisher beim BMI als Organisationseinheit installierte Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) aus der Linienorganisation heraus zu lösen und als eigenständige Sicherheitsbehörde einzurichten. In Verfolgung der Bemühungen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die Korruption (United Nations Convention against Corruption - UNCAC) wird daher eine Sonderbehörde geschaffen. Diese als Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention eingerichtete Sicherheitsbehörde ist bundesweit für die Vorbeugung, Verfolgung und Verhinderung von Korruption zuständig. Das Bundesamt wird dabei eng mit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (Korruptionsstaatsanwaltschaft - KStA) zusammenarbeiten und die zentralen sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aufgabenstellungen in diesem Bereich wahrnehmen.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 27.05.2008.