01.05.2008 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: DSG-Novelle 2008


Der vorliegende Gesetzentwurf- fasst das Grundrecht auf Datenschutz in eine sprachlich verbesserte Form und beschränkt seinen Anwendungsbereich auf natürliche Personen;- weist die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Datenschutzangelegenheiten zur Gänze dem Bund zu, um die Zersplitterung dieser Materie zu beseitigen;- enthält Klarstellung von in der Vollzugspraxis aufgetretener Rechtsfragen;- sieht eine betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Betriebe mit mehr als 20 MitarbeiterInnen vor;- schlägt eine starke Vereinfachung des Registrierungsverfahrens bei gleichzeitiger Steigerung seiner Effizienz vor;- verbessert den Rechtsschutz durch eine präzisere Regelung des Beschwerdeverfahrens vor der Datenschutzkommission und durch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten;- enthält Bestimmungen zur Zulässigkeit von Videoüberwachung vor allem für Private (Anerkennung der Videoüberwachung als Mittel der Gefahrenabwehr) sowie begleitende Regelungen betreffend Meldepflicht, Registrierungsverfahren, Informationspflichten und Auskunftsrecht.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 21.05.2008.