06.03.2008 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Justizbetreuungsagenturgesetz


Der Maßnahmenvollzug in justizeigenen Einrichtungen hat sich als wesentlich kostengünstiger erwiesen als der Vollzug in öffentlichen psychiatrischen Krankenanstalten. Durch eine Verlegung von derzeit noch in öffentlichen psychiatrischen Krankenhäusern untergebrachten Strafgefangenen in justizeigene Anstalten kann daher ein enormes Einsparungspotential lukriert werden.

Mit dem Entwurf soll eine Justizbetreuungsagentur mit dem Ziel geschaffen werden, eine kostengünstige, qualitätsvolle und differenzierte Betreuung der Strafgefangenen im Straf- und Maßnahmenvollzug sicherzustellen. Das Leistungsspektrum der Justizbetreuungsagentur soll die medizinische Versorgung [(Fach-) ÄrztInnen, Pflegepersonal und sonstige medizinische Fachdienste], die Psychotherapie, die soziale Betreuung (mit Schwerpunkt Vorbereitung auf die Entlassung, Behebung von Defiziten in der Ausbildung und im Bereich der Persönlichkeitsbildung sowie im individuellen materiellen Bereich), die psychologische Betreuung (Krisenintervention, Erstellung von Gutachten, Förderprogramme, Therapiemanagement, etc.), arbeitstherapeutische Maßnahmen (zB Ergotherapie), die Beratung des Justizressorts in Fragen des Betreuungsmanagements und der Rückfallsprophylaxe umfassen. Die Leitung und der Exekutivdienst in den Justizanstalten bleibt weiterhin Bundesbediensteten vorbehalten.

Derzeit gibt es 28 Justizanstalten und 13 Außenstellen. Für den Maßnahmenvollzug gibt es die Justizanstalt Göllersdorf für zurechnungsunfähige geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 Abs 1 StGB) und die Justizanstalt Wien-Mittersteig für zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 Abs 2 StGB).

Die Justizbetreuungsagentur soll Justizanstalten, in einem ersten Schritt primär die zu errichtende Außenstelle Maßnahmenvollzug Asten und die neu zu errichtende Justizanstalt in Wien Baumgasse, versorgen.

Das vorgeschlagene Justizbetreuungsagenturgesetz (JBA-G) orientiert sich weitgehend an den Bestimmungen des Buchhaltungsagenturgesetzes, das seinerseits auf dem Bundesstatistikgesetz 2000 und dem Bundesmuseengesetz aufbaut.

Die zu errichtende Justizbetreuungsagentur soll nicht gewinnorientiert sein und schlanke und kosteneffiziente Verwaltungs- und Managementstrukturen haben. Auftraggeber der Justizbetreuungsagentur sollen das Bundesministerium für Justiz sowie die Vollzugsdirektion sein, die die benötigten Leistungen auf Basis der Vorgaben des Bundesministeriums für Justiz "abrufen" können sollen. Die Details zur Verrechnung, die als verursachungsgerechte Verrechnung auf Basis der erbrachten Leistungen (Stundensatz je Betreuungsleistung) vorgenommen werden soll, sollen in einer von der Bundesministerin für Justiz mit der Justizbetreuungsagentur abzuschließenden Rahmenvereinbarung geregelt werden.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 20.03.2008.