02.11.2007 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Gleichbehandlungsgesetz, Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission ua, Änderung


Die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen verbietet jede unmittelbare und mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen; sie ist bis 21. Dezember 2007 umzusetzen. Darüber hinaus haben die Erfahrungen bei der Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gezeigt, dass auch sonstige Änderungen des materiellen Rechts und von Verfahrensvorschriften erforderlich sind.

Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind:- Ausdehnung des Geltungsbereiches des Gleichbehandlungsgesetzes und der Diskriminierungstatbestände in Anpassung an die Richtlinie,- Einführung des Diskriminierungstatbestandes der Belästigung und sexuellen Belästigung im Rahmen des Geltungsbereiches der Richtlinie,- Einführung von Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung inklusive Schadenersatzregelungen inUmsetzung der Richtlinie,- Schaffung eines Benachteiligungsverbotes (auch für Zeugen/Zeuginnen) in Anpassung an die Richtlinie,- Ausdehnung der Ermächtigung zur Setzung von positiven Maßnahmen auf die gesamte Arbeitswelt,- Anhebung des Mindestschadenersatzanspruches bei Diskriminierung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses von einem Monatsentgelt auf zwei Monatsentgelte,- Anhebung des Mindestschadenersatzanspruches bei Belästigung von 400 Euro auf 720 Euro,- Klarstellung, dass der Diskriminierungsschutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch bei Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bzw Beendigung in der Probezeit gilt,- Klarstellung, dass bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung auf eine allfällige Mehrfachdiskriminierung Bedacht zu nehmen ist,- Klarstellung, dass die globale Ausnahmebestimmung "Staatsangehörigkeit" auf fremdenrechtliche Regelungen beschränkt ist,- Verlängerung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung einer Belästigung auf Grund derethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellenOrientierung von sechs Monaten auf ein Jahr,- Streichung der Möglichkeit der Verkürzung der für einige Diskriminierungstatbestände geltenden dreijährigen Verjährungsfrist durch Kollektivvertrag,- Schaffung einer Hemmung der Fristen zur gerichtlichen Geltendmachung bei Einleitung eines Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission auch im Falle einer Diskriminierung auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen,- Ausdehnung des Benachteiligungsverbotes im Falle einer Diskriminierung auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen auf Personen, die als Zeugen/Zeuginnen oder Auskunftspersonen auftreten,- Erweiterung der Zuständigkeit des Senates III der Gleichbehandlungskommission auf dieGleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen,- Neustrukturierung des Senates III auf Grund der neu hinzukommenden Agenden und derNeuverteilung der Zuständigkeiten gemäß Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 1986/76, idgF,- Schaffung einer Verpflichtung zur Bestellung einer Stellvertretung des/der jeweiligen Vorsitzenden der Senate der Gleichbehandlungskommission,- Schaffung einer Verpflichtung zur Ausfertigung und Zustellung der Ergebnisse derGleichbehandlungskommission binnen drei Monaten nach der Beschlussfassung,- Einführung der Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Ergebnisse der Gleichbehandlungskommission auf der Website der Bundesministerin für Frauen, Medien undÖffentlichen Dienst in vollem Wortlaut, jedoch in anonymisierter Form.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 16.11.2007.