11.10.2007 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz, Einkommensteuergesetz 1988 u.a., Änderung


Für freie Dienstnehmer/innen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), für Personen, die in der Krankenversicherung oder Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), in der Pensionsversicherung nach dem Freiberuflich-Selbständigengesetz (FSVG) sowie in der Pensionsversicherung nach dem Notarversicherungsgesetz (NVG) pflichtversichert sind, sowie für Rechtsanwälte/innen und Ziviltechniker/innen fehlt eine mit der Abfertigung neu für Arbeitnehmer/innen vergleichbares zusätzliches Vorsorgemodell.

Ziel des Entwurfs ist die Einbeziehung der vorgenannten Personengruppen in das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) durch Schaffung entsprechender Regelungen für eine Selbständigenvorsorge, die sich soweit wie möglich an den für Arbeitnehmer/innen geltenden Regelungen des BMVG orientieren.

Das Regierungsprogramm der Bundesregierung sieht eine Einbeziehung der freienDienstnehmer/innen auch in das BMVG vor. Weiters soll nach einer entsprechenden Einigung der Sozialpartner eine kostenneutrale Eigenvorsorge innerhalb der Gewerblichen SVA geschaffen werden. Die Sozialpartnereinigung enthält dazu weitere präzisierende Vorgaben.

Analog zur Regelung der Abfertigung neu für Arbeitnehmer/innen soll ab 1. Jänner 2008 auch für Selbständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betriebliche Vorsorge geschaffen werden. Selbständige, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind verpflichtet, analog zur Abfertigung Neu für Arbeitnehmer/innen 1,53 % ihrer Beitragsgrundlage nach dem GSVG in die Selbständigenvorsorge einzuzahlen; sonstige Selbständige können sich im Rahmen eines Opting-in-Modells zu einer solchen Beitragszahlung verpflichten.

Selbständige können die angesparten Beträge samt den Kapitalerträgen wie Arbeitnehmer/innen ihre Abfertigungsansprüche als Einmalzahlung oder monatliche Rente aus einer Altersvorsorgeeinrichtung (Pensionskasse, Versicherungsunternehmen) erhalten. Selbständige sollen durch das vorliegende Modell in gleichem Maße wie Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit erhalten, sich eine wirksame Zukunftsvorsorge für die Zeit nach der Betriebsaufgabe aufzubauen.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 19.10.2007.