17.10.2007 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz u.a., Änderung


Der Entwurf dient der Verwirklichung folgender Vorhaben:

- Gleichstellung der freien Dienstnehmer mit echten Dienstnehmern hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung.- Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung im Rahmen eines Optionen-Modells unter Wahrung der bisher erworbenen Ansprüche.- Verbesserung der Rechtsgrundlagen zur Fortführung der AMS-Politik "Arbeitslose aktivieren, fördern und qualifizieren statt verwalten".- Reform und Attraktivierung der Bildungskarenz.- Beseitigung rechtlicher Hindernisse für Arbeitslose, die eine Weiterbildung machen wollen.- Strengere Sanktionen gegen pfuschende Arbeitslose.- Darüber hinaus sollen die vorgeschlagenen Verwaltungsvereinfachungen eine Optimierung des Personaleinsatzes beim Arbeitsmarktservice ermöglichen.- Eine Belastung der Unternehmen durch Neueinführung oder Änderung von Informationsverpflichtungen ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.- Die Einbeziehung freier Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung bringt keine zusätzlichen Informationsverpflichtungen für die Unternehmen mit sich, da die freien Dienstnehmer bereits derzeit in der Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung pflichtversichert sind und die An- und Abmeldung zur Krankenversicherung auch für die Arbeitslosenversicherung gilt.- Die Einbeziehung selbständig Erwerbstätiger in die Arbeitslosenversicherung betrifft diese als Privatpersonen und nicht als Arbeitgeber oder Unternehmer.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 19.10.2007.