30.08.2007 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 - BRÄG 2008


Das Bundesministerium für Justiz hat den Entwurf für eine Berufsrechtsnovelle für Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige und Dolmetscher, das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) zur allgemeinen Begutachtung versandt. Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzesvorhabens ist die Überarbeitung der die studienmäßigen Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts und des Notars regelnden Bestimmungen in der Rechtsanwaltsordnung und der Notariatsordnung. Notwendig geworden ist dies insbesondere aufgrund der Änderung der studienrechtlichen Rahmenbedingungen, konkret der den Universitäten durch das Universitätsgesetz 2002 eingeräumten Autonomie, die Studieninhalte letztlich nach Belieben zu gestalten. Auch ist auf den sogenannten "Bologna-Prozess" (Einführung von Bachelor- und Master-Studien) Bedacht zu nehmen. In Anlehnung an die derzeit in der RAO und der NO vorgesehenen Verweise auf die alten Studienordnungen und ihre Inhalte sollen in den Berufsordnungen die unerlässlichen Studieninhalte und eine Mindeststudiendauer von vier Jahren festgeschrieben werden. Im Gefolge der EuGH-Entscheidung in der Sache Morgenbesser soll durch klarere Neuregelungen im Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz eine gemeinschaftsrechtskonforme Prüfung der Gleichwertigkeit der aufgrund einer in einem anderen Staat absolvierten rechtswissenschaftlichen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit jenen Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch den Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts bescheinigt sind, ermöglicht werden. Mit dem BRÄG 2008 sollen ferner insgesamt drei auch die Berufsrechte von Rechtsanwälten und Notaren betreffende Richtlinien in österreichisches Recht ungesetzt werden. Es sind dies die sog. Berufsqualifikations-Anerkennungs-Richtlinie, die dritte Geldwäsche-Richtlinie und die Dienstleistungs-Richtlinie.Im Bereich der Sachverständigen ist auf den (europarechtlich bedingten) Entfall der Honorarordnungen, -richtlinien und Empfehlungen der Berufsverbände und Interessenvereinigungen Bedacht zu nehmen. Um die Gebührenbestimmung für die Gerichte zu erleichtern und die Entlohnung der Gerichtssachverständigen transparent und vorhersehbar zu gestalten, soll eine gestaffelte Rahmengebühr je nach Schwierigkeit der Tätigkeit vorgesehen werden. Auch soll den Änderungen im Bereich des strafrechtlichen Vorverfahrens Rechnung getragen werden.

Im Notariatsaktsgesetz soll die unabdingbare Notariatsaktspflicht für die Rechtsgeschäfte behinderter Personen aufgehoben werden.

Schließlich enthält der Vorschlag verschiedene Änderungen im Bereich des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Notare sowie der Gerichtssachverständigen und Gerichtsdolmetscher.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 28.09.2007