07.06.2007 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Zivilverfahrens-Novelle 2007


Die derzeitigen Instrumentarien des österreichischen Zivilprozessrechts werden den Anforderungen, die Massenverfahren (zB das Seilbahnunglück in Kaprun) an die Justiz stellen, nicht ausreichend gerecht. Diese orientieren sich primär am Konzept der individuellen Rechtsverfolgung. Demzufolge ist grundsätzlich jeder Geschädigte dazu verhalten, seinen behaupteten Ersatzanspruch individuell vor Gericht zu betreiben. Dies verursacht in Großschadensfällen jedoch einerseits unnötig hohe Prozesskosten für die Parteien und andererseits unnötig hohen Aufwand für die Gerichte, da die gleichen Beweis- und Rechtsfragen mehrfach geklärt werden müssen.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen daher Regelungen geschaffen werden, die es ermöglichen, einzelne Ansprüche in einem Verfahren, dem Gruppenverfahren, gebündelt geltend zu machen und so kostengünstig in einem gemeinsamen Beweisverfahren die allen Ansprüchen gleichen Tat- und Rechtsfragen zu klären sowie bei Rechtsfragen, die für eine große Anzahl von Personen von Bedeutung sind, Musterprozesse zu führen, ohne dass damit für die anderen Geschädigten, die den Ausgang des Musterprozesses abwarten möchten, das Risiko der Verjährung ihrer Forderung besteht.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 31.07.2007