22.02.2007 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Bundes-Umwelthaftungsgesetz


Ausgehend von den Zielsetzungen der Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden; umzusetzen bis 30.04.2007) trifft der vorliegende Entwurf eines Bundes- Umwelthaftungsgesetzes Regelungen im Sinne einer verschuldensunabhängigen Haftung für Umweltschäden. Das sind durch bestimmte berufliche Tätigkeiten verursachte qualifizierte Schäden an den Schutzgütern Gewässer und Boden. Schädigungen der beiden geschützten Umweltgüter Gewässer und Boden durch Privatpersonen fallen ebenso wenig in den Anwendungsbereich des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes wie der Schutz privater Rechtsgüter.

Die Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in einem eigenen Bundes- Umwelthaftungsgesetz erfolgt einerseits unter dem Blickpunkt einer bestmöglichen Harmonisierung mit dem bestehenden Anlagenrecht und andererseits unter Wahrung der bewährten Regelungen und des hohen Schutzniveaus auf dem Gebiet des österreichischen Wasserrechts. Die von der Umwelthaftungsrichtlinie geforderte Komponente der Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Gestalt eines als Umweltbeschwerde bezeichneten Rechtsbehelfs mit einem nachfolgenden förmlichen Rechtsmittelverfahren umgesetzt.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 23.03.2007