21.03.2007 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Jugendwohlfahrtsgesetz, Änderung


Mit einer Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes soll es zu einem besseren Informationsfluss zwischen den zuständigen Behörden und Einrichtungen kommen und so ein "Frühwarnsystem" etabliert werden. Sobald zB ein schulpflichtiges Kind von der Schule genommen wird, soll künftig von Seiten der Landesschulbehörde eine Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger ergehen. So soll sichergestellt werden, dass Vernachlässigungen und sonstige Kindeswohlgefährdungen möglichst schnell offenkundig werden. Die Mitteilungspflicht von Behörden und Organen der öffentlichen Aufsicht soll auf Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht Minderjähriger ausgedehnt werden. Neben den in der Jugendwohlfahrt tätigen oder beauftragten Personen, die auf Grund berufsrechtlicher Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sollen auch Berufsgruppen, die keiner berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, im Falle des Verdachts einer Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauchs verpflichtet werden, dem Jugendwohlfahrtsträger Meldung zu erstatten.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 10.04.2007