11.06.2006 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Familienrechts-Änderungsgesetz 2006


Das FamRÄG 2006 sieht folgende Maßnahmen vor:

- Allg Definition der Lebensgemeinschaft, die nicht nur Beziehungen zwischen Mann und Frau vorsieht

- Die eheliche Beistandspflicht soll künftig auch die Unterstützung des anderen Ehepartners bei der Obsorge für die nicht gemeinsamen Kinder umfassen

- Vorausverfügungen über das eheliche Gebrauchsvermögen sollen grundsätzlich verbindlich sein, doch kann das Gericht, wenn sich die Regelung letztlich grob unbillig erweist, korrigierend eingreifen

Die Begutachtungsfrist endet am 12. Juni 2006.