11.06.2006 Gesetzgebung
Ministerialentwurf: Familienrechts-Änderungsgesetz 2006
Das FamRÄG 2006 sieht folgende Maßnahmen vor:
- Allg Definition der Lebensgemeinschaft, die nicht nur Beziehungen zwischen Mann und Frau vorsieht
- Die eheliche Beistandspflicht soll künftig auch die Unterstützung des anderen Ehepartners bei der Obsorge für die nicht gemeinsamen Kinder umfassen
- Vorausverfügungen über das eheliche Gebrauchsvermögen sollen grundsätzlich verbindlich sein, doch kann das Gericht, wenn sich die Regelung letztlich grob unbillig erweist, korrigierend eingreifen
Die Begutachtungsfrist endet am 12. Juni 2006.