25.03.2005 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Verwertungsgesellschaftengesetz 2005


Der Gesetzesentwurf regelt das Verwertungsgesellschaftenrecht, das derzeit in unübersichtlicher Weise auf das Verwertungsgesellschaftengesetz und die Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 aufgeteilt ist, in einem einheitlichen Gesetz neu.

Das neue Gesetz enthält insb folgende - vom geltenden Recht abweichende -Regelungen:

- wirksamere Gestaltung der Staatsaufsicht u Übertragung dieser auf eine neu geschaffene Aufsichtsbehörde beim BKA;- die Organisationsvorschriften für Verwertungsgesellschaften sowie ihre Pflichten gegenüber ihren Bezugsberechtigten u gegenüber den Nutzern der von ihnen wahrgenommenen Rechte werden eingehender geregelt;- die Schlichtung von Streitigkeiten über die kollektive Rechteverwaltung (insb die Höhe des Entgelts für die Nutzungsbewilligungen und die gesetzlichen Vergütungsansprüche) wird neu geordnet;- die Schiedskommissionen nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz u die Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 werden durch eine einheitliche, zweckmäßigere u vor allem verfassungskonforme Behördenstruktur ersetzt;

Die Begutachtungsfrist endet am 20. April 2005.