08.04.2005 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Ausländerbeschäftigungsgesetz, Änderung (Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird)


Ziel des Entwurfes, ist die Anpassung des AuslBG in Bezug auf die in den EU-Richtlinien vorgesehenen Regelungen für den Arbeitsmarktzugang der Familienangehörigen von Ausländern aus Drittstaaten und von Unionsbürgern sowie von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (RL 2003/86/EG betr das Recht auf Familienzusammenführung (umzusetzen bis 3.10.2005); RL 2004/38/EG betr das Recht der Unionsbürger u ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen u aufzuhalten (umzusetzen bis 30.4.2006); RL 2003/109/EG betr die Rechtstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (umzusetzen bis 23.1.2006)).

Inhalt:- Schaffung von Rechtsansprüchen auf Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige (Ehegatten, mj Kinder) aus Drittstaaten, die im Rahmen der Quotenpflicht auf Dauer im Bundesgebiet niedergelassenen drittstaatsangehörigen Ausländern nachgezogen sind. Der Umfang der Arbeitsberechtigung richtet sich nach der des Zusammenführenden.- Erweiterung der Ausnahmeregelung für Familienangehörige von Unionsbürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen, auf die drittstaatsangehörigen Eltern u Schwiegereltern.- Schaffung eines freien Arbeitsmarktzuganges für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach einem zwölfmonatigen Aufenthalt zu Erwerbszwecken im Bundesgebiet.- Abstimmung der Dauer von Aufenthalts- und Beschäftigungsrechten nach dem Grundsatz: Kein dauerhafter Arbeitsmarktzugang ohne dauerhafte Niederlassung u umgekehrt.- Vervollständigung der Meldepflichten des AMS an die Fremdenbehörden

Ende der Begutachtungsfrist ist der 25.04.2005