12.02.2005 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Wohnrechtsnovelle 2005


Mit dem Entwurf sollen in der Praxis des Miet- und Wohnungseigentumsrechts aufgetretene Unklarheiten bereinigt und mögliche Unbilligkeiten abgebaut werden.

Die wichtigsten Inhalte im Mietrecht:- die Erweiterung der Erhaltungspflicht des Vermieters um die Beseitigung erheblicher Gefahren für die Gesundheit der Bewohner des Hauses,- die Einführung eines Investitionsersatzanspruchs des Mieters auch für den Austausch einer defekt gewordenen Heiztherme,- allgemein Erleichterungen bei der Geltendmachung des Investitionsersatzanspruchs,- eine Regelung über den partiellen Ausschluss von Eintritts- und Abtretungsrechten bei Seniorenwohnungen,- die Statuierung einer generellen Rügeobliegenheit des Mieters vor einer Kategorieherabstufung wegen Unbrauchbarkeit eines Kategoriemerkmals und- eine Regelung zur Vermeidung eines ungewollt unbefristeten Mietverhältnisses;

im Wohnungseigentumsrecht:- die Ermöglichung einer einvernehmlichen Veränderung der Nutzwerte durch ein neues Nutzwertgutachten- die neue Regelung der grundbücherlichen Umsetzung einer Nutzwert(neu)festsetzung,- Klarstellungen und praxisgerechte Veränderungen bei den Regelungen über den vertraglichen Ausschluss einer Teilungsklage bei der Eigentümerpartnerschaft,- eine durchgehende Revision der Bestimmungen über das Schicksal einer Eigentümerpartnerschaft bei Tod eines Partners unter grundsätzlicher Beibehaltung der bisherigen Systematik,- eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Eigentümergemeinschaft auch auf bisher allein den Wohnungseigentümern aus ihrem Eigentum bzw. aus von ihnen abgeschlossenen Verträgen erfließenden Anspruchspositionen,- eine uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen Eigenkonto und Anderkonto,- eine vereinfachende Neuregelung der Bekanntmachung von Beschlüssen und sonstigen informationspflichtigen Inhalten, - Verbesserungen beim Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers und- Erleichterungs- und Sanierungsvorschriften im Übergangsrecht.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 4.3.2005