18.02.2005 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Zessionsrechts-Änderungsgesetz (ZessRÄG)


Der Entwurf soll die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und den Verkehrsschutz im Wirtschaftsverkehr verbessern.

Im geschäftlichen Verkehr werden vielfach Zessionsverbote vereinbart. Unternehmen, die Waren liefern oder Leistungen erbringen, können aufgrund solcher Klauseln ihre Forderungen nicht mehr vorzeitig verkaufen und "zu Geld machen". Ihnen werden damit günstige Finanzierungsmöglichkeiten genommen, darüber hinaus werden dadurch der Geschäftsverkehr allgemein mit Unsicherheiten belastet und moderne Finanzierungen (zB Factoring und ABS-Finanzierungen) erschwert. Nach dem Gesetzesentwurf sollen daher künftig vertragliche Zessionsverbote nur mehr dann wirksam sein, wenn sie von den Vertragspartnern im Einzelnen ausgehandelt worden sind und den Gläubiger nicht gröblich benachteiligen. Dadurch soll vermieden werden, dass Großunternehmen ihren wirtschaftlich schwächeren Vertragspartnern einseitig Zessionsverbote aufoktroyieren. Aus Gründen des Verkehrsschutzes sollen außerdem selbst solche Zessionsverbote nur mehr relativ, also zwischen den Vertragspartnern gelten. Den Erwerb einer Forderung durch einen neuen Gläubiger soll ein solches Zessionsverbot also nicht mehr verhindern.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 11.3.2005