04.03.2005 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Exekutionsordnungs-Novelle 2005


Ziel des Entwurfs ist der Ausbau des EDV-Einsatzes im Exekutionsrecht. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anhebung der Wertgrenze im vereinfachten Bewilligungsverfahren und den Verzicht auf die Unterschrift des Verpflichteten bei Aufnahme des Vermögensverzeichnisses, um dessen EDV-mäßige Erfassung zu ermöglichen. Die Novelle wird aber auch zum Anlass genommen, einige weitere anstehenden Fragen des Exekutionsrechts oder des Rechts der einstweiligen Verfügungen neu zu regeln. Dies betrifft vor allem- das vereinfachte Bewilligungsverfahren,- den Schutz eines in das Exekutionsverfahren zu Unrecht einbezogenen Dritten,- die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft und- das Recht der Forderungsexekution, insbesondere die Lohnpfändung sowie- den Entfall einer zwingenden mündlichen Verhandlung bei Aufhebung einer einstweiligenVerfügung.Größere Änderungen ganzer Rechtsinstitute oder gar der Struktur des Exekutionsrechts sieht der Gesetzesvorschlag aber nicht vor.

Die Begutachtungsfrist endet am 8. April 2005.