15.01.2005 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: BG über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz: LärmG-Bund)


Mit diesem BG sollen die Maßnahmen, die zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Österreich notwendig sind, festgelegt werden. Gemäß dieser RL müssen die Mitgliedstaaten Grundlagen für die Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen in Bezug auf Lärmemissionen aus den wichtigsten Lärmquellen - Straßen- und Schienenverkehr, Flugverkehr, industrielle Maschinen und bestimmte Anlagen - schaffen. Dazu sind harmonisierte Bewertungsmethoden für Lärm und Lärmpegel, Aufzeichnungen über die örtlichen Lärmsituationen mittels strategischer Lärmkarten und Planungen für Lärmminderungsmaßnahmen bzw. Ruheerhaltungsmaßnahmen in Form von "Aktionsplänen" einzuführen. Der Öffentlichkeit muss die Gelegenheit zur entsprechenden Information über Lärmerhebungs- und Verminderungsmaßnahmen gegeben werden. Die Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission über die Lärmsituation berichten und Aktionspläne übermitteln.

Ziel ist die europaweite Verringerung der Auswirkungen von Umgebungslärm ab näher zu bestimmenden Schwellenwerten, wobei nicht nur gesundheitlich bedenkliche Lärmpegel ins Auge gefasst werden, sondern auch die Vorarbeiten geleistet werden sollen, um als Belästigung empfundenen Umgebungslärm eindämmen zu können. Die vorgesehenen planerischen Maßnahmen sollen zudem auch der Erhaltung ruhiger Gebiete dienen.

Das Ende der Begutachtungsfrist war der 10.1.2005