19.11.2004 Gesetzgebung

Regierungsvorlage: Unfalluntersuchungsgesetz


Verkehrsunfälle und schwere Störungen in allen Bereichen des Verkehrsgeschehen stellen eine wichtige Erkenntnisquelle für eine mögliche Verhütung zukünftiger Vorfälle und damit für die Verbesserung der Verkehrssicherheit dar.

Im Bereich der Luftfahrt führte die EU-Richtlinie 94/56/EG über Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt zu einer vollständigen Reorganisation der Vorgangsweise bei der Untersuchung von Unfällen. Seit Umsetzung dieser Richtlinie durch das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz wird die Untersuchung von einer eigens dafür vorgesehenen, ständig eingerichteten Flugunfalluntersuchungsstelle nach den neuesten international anerkannten Richtlinien durchgeführt. Eine entsprechende gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung liegt auch für den Schienenverkehr vor (RL 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit).

Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt gemäß dem internationalen Standard in der Unfallursachenerforschung sowie auf der Basis der Konzepte und Strategien der EU-Verkehrssicherheitspolitik das Ziel, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Eine unabhängige Stelle soll Unfälle und Störungen gründlich untersuchen, mit dem alleinigen Ziel, Wiederholungen zu verhindern. Diese Unfalluntersuchungsstelle soll im BM für Verkehr, Innovation und Technologie als Teil der Bundesanstalt für Verkehr eingerichtet werden, wobei der Unfallforschung und Unfallprävention als ausschließliche Aufgabenstellung größte Bedeutung zukommt. Als Ergebnis sollen Sicherheitsempfehlungen als Maßnahmen zur Verbesserung der konkreten Verkehrssicherheit erarbeitet werden. Überdies ist es von entscheidender Bedeutung, dass ein internationaler Informations- und Datenaustausch auf der Basis gemeinsamer, anerkannter Richtlinien erfolgt, wozu eine zentrale Ansprechstelle in den einzelnen (EU-Mitglied-) Staaten erforderlich ist.