13.11.2004 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Tabakgesetznovelle 2005


Der Entwurf sieht in Umsetzung der Richtlinie 2003/33/EG (innerstaatlich umzusetzen bis 31.7.2005) zusammen mit dem Tabakrahmenübereinkommen der WHO WHA56.1 ein (generelles) Verbot der Werbung und des Sponsorings für Tabakerzeugnisse vor (Ausnahmen bestehen für tabakfremde Produkte). Darüber hinaus wird ein Verbot des Inverkehrbringens von Einzelzigaretten oder Zigarettenpackungen unter 20 Stück statuiert. Weiters werden die Nichtraucherschutzbestimmungen (generelles Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte), verpflichtender Ausschilderung von Rauchverboten (Geldstrafe bis zu 720 Euro) verschärft.Bis zum 1.1.2007 wird überdies die Einhaltung der Rauchverbote evaluiert und werden gegebenenfalls notwendige darüber hinausgehende Maßnahmen einschließlich Sanktionen auch bei einem Verstoß gegen sonstige Rauchverbotsregelungen geprüft.

Das Ende der Begutachtungsfrist war der 29.10.2004