13.11.2004 Gesetzgebung

Regierungsvorlage: Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz


Dieser Entwurf betrifft das fliegende Personal der Zivilluftfahrt und hat die Schaffung von EU-Konformität (Richtlinie 2000/79/EG; umzusetzen bis 1.12.2003) zum Zweck.

Inhalt des Entwurfes:

- Entfall der gänzlichen Ausnahme des Bordpersonals aus dem Geltungsbereich des AZG- Schaffung einer Sonderregelung für die Arbeitszeit des fliegenden Personals im AZG unter Beibehaltung des bisherigen Systems der bescheidmäßigen Festsetzung von Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten- Entfall der teilweisen Ausnahme des Bordpersonals aus dem Geltungsbereich des ARG- Schaffung eines Anspruchs auf mindestens 96 arbeitsfreie Kalendertage pro Jahr bzw. mindestens sieben arbeitsfreie Kalendertage pro Monat- die Pflicht zur Bekanntgabe von arbeitsfreien Kalendertagen für 10 Tage im Voraus