06.06.2004 Gesetzgebung

Regierungsvorlage: Änderung des ArbVG, des ASGG u.a.


Gemäß der (unmittelbar anwendbaren) EU-Verordnung Nr. 2157/2001 können Handelsgesellschaften im Gemeinschaftsgebiet in Form sog. "Europäischer Gesellschaften" gegründet werden (Societas Europea, SE). Demzufolge wurde in einer Richtlinie (2001/86/EG) festgehalten, dass die Arbeitnehmer auch in diesen Gesellschaften Mindestrechte (Recht auf Information, Anhörung und Mitwirkung) haben sollen. Umsetzungsfrist für diese Richtlinie ist der 8. Oktober 2004 - schon jetzt liegt rechtzeitig die entsprechende Regierungsvorlage auf dem Tisch, über die wir kurz berichten wollen:

Inhalt des Entwurfes sind folgende Punkte:

- Definition der an der Gründung der Europäischen Gesellschaft beteiligten Gesellschaften

- Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und Definition seiner Aufgaben

- Definition der Mindestinhalte der zwischen diesem Gremium und der Vertretung (dem Organ) der europäischen Gesellschaft zu treffenden Vereinbarungen - bezüglich der Beteiligung der AN in der Gesellschaft (entweder durch Einrichtung eines SE-Betriebsrates oder durch Einrichtung eines Verfahrens zur Information und Anhörung der AN)

- Definition der Vorraussetzungen zur Errichtung eines SE-Betriebsrates ex lege für den Fall, dass die Verhandlungen zwischen dem Sonderverhandlungsgremium und der Gesellschaft scheitern

- Definition der Voraussetzungen, unter denen die Vorschriften zur Mitbestimmung ex lege zur Anwendung kommen sowie Beschreibung des Umfanges dieser Bestimmungen (Definition der Mitbestimmung kraft Gesetzes)

- Entsendung der österreichischen Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium bzw. in den SE- Betriebsrat kraft Gesetzes

- Rechtsstellung der österreichischen Mitglieder im besonderen Verhandlungsgremium bzw. im SE-Betriebsrat

- Schaffung eines Gerichtsstandes am Sitz der Europäischen Gesellschaft für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Entwurf ergeben