20.06.2004 Gesetzgebung

ME des BMF zum Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 (RLÄG 2004)


Die EU ist im Begriff, das in der 4. und 7. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie geregelte Rechnungslegungsrecht an die internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS (International Accounting Standards, nunmehr International Financial Reporting Standards) anzupassen. Punktuelle Anpassungen des bisherigen europäischen Rechnungslegungsrechts findet man schon jetzt im Fair Value-Bewertungsgesetz - weitere Schritte hierzu finden sich in der Modernisierungs-RL.

Die IAS-Verordnung gibt den Mitgliedstaaten weitgehende Wahlrechte. Sie schreibt die Anwendung der IAS/IFRS nur für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Gesellschaften vor. Für die Konzernabschlüsse anderer Gesellschaften und die Jahresabschlüsse aller Gesellschaften liegt es bei den Mitgliedstaaten, die Anwendung der IAS/IFRS vorzuschreiben bzw. zu gestatten.

Der vorliegende Entwurf schlägt vor, die Anwendung der IAS/IFRS nur im Konzernabschluss zu gestatten.

Die Schwellenwert-Richtlinie erhöht die Größenmerkmale für die Größenklassen der Kapitalgesellschaften (§ 221 HGB). Der Entwurf schlägt vor, diese Erhöhung in das HGB zu übernehmen.

Die Begutachtungsfrist endet am 31. Juli 2004.