23.04.2004 Gesetzgebung

Ministerialentwurf des BmfWA zur Änderung des AZG, ARG ua.


In der Stammfassung der EU-RL 93/104/EG waren die Arbeitnehmer/innen der Verkehrsbetriebe aus dem Geltungsbereich ausgenommen - mittlerweile wurden eigenständige Arbeitszeitrichtlinien erlassen - die Umsetzungsfrist für die hier relevante endete am 01.12.2003. Für das In Kraft Treten seht der Entwurf daher kein konkretes Datum vor. Die Begutachtungsfrist endet am 30.04.2004.

Wesentlicher Inhalt des Entwurfs:

- Entfall der gänzlichen Ausnahme des Bordpersonals aus dem Geltungsbereich des AZG- Schaffung einer Sonderregelung im AZG für fliegendes Personal unter Beibehaltung- der bescheidmäßigen Festlegung von Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten- Änderung des Geltungsbereichs im ARG- Schaffung einer gesamtheitlichen Regelung für die Wochenruhe für das fliegende Personal

Für Verstöße gegen die neuen Arbeits- bzw. Ruhezeiten sieht der Entwurf Strafen von Euro 218,-- bis Euro 2.180,-- - im Wiederholungsfall Euro 360,-- bis Euro 3.600,-- vor.