23.04.2004 Gesetzgebung

Ministerialentwurf des BMJ zur Gerichtsorganisation in Graz und Änderung des JugendgerichtsG 1988


Mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes über die Gerichtsorganisation in Graz und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988 soll die Organisation der Bezirksgerichte in Graz in zwei Schritten grundlegend geändert werden.

Zunächst soll mit 1. Jänner 2005 das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz mit dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz vereinigt werden das ganze soll dann "Bezirksgericht Graz" heißen.

Parallel dazu wird an der Adresse Grieskai 88 ein neues Gerichtsgebäude ("Bezirksgericht Graz-West") errichtet - es soll also auch räumlich erweitert werden. Das Justizressort wird dieses Gebäude anmieten - die budgetäre Mehrbelastung wird rund 740.000 Euro jährlich betragen.

Per 1. Jänner 2006 (2. Schritt) stehen dann im Raum Graz mit dem neuen BG Graz-West und dem BG für Zivilrechtssachen Graz verbleibenden Bezirksgericht Graz-Ost zwei Vollbezirksgerichte mit allen Sparten bezirksgerichtlicher Rechtsprechung zur Verfügung. Die örtliche Zuständigkeit des BG Graz-West soll sich auf die westlich der Mur gelegenen Bezirke der Stadt Graz und jene Gemeinden des Bezirkes Graz-Umgebung erstrecken, die nicht in die Zuständigkeit des BG Frohnleiten fallen. Dem BG Graz-Ost "gehören" dann die östlich der Mur gelegenen Stadtbezirke.

Ziel der Reorganisation ist die Schaffung einer modernen und leistungsfähigen Bezirksgerichtsorganisation für die Stadt Graz und ihr Umland sowie Behebung der zur Zeit gegebenen Raumnot.