20.03.2004 Gesetzgebung

Ministerialentwurf des BMF zur Änderung des Gebührengesetzes


Hier war das Problem, dass unser geltendes Recht über die Gebühren bei der Visumerteilung nicht dem EU-Recht entspricht. Derzeit fallen entweder Konsulargebühren oder solche nach dem GebG UND Bundesabgaben für die Erteilung von Aufenthaltstiteln an.

Bei den Visumgebühren werden daher der Gebührentarif der Konsularischen Instruktionen und des Handbuchs betreffend Visumgebühren ins GebG übernommen. Bei anderen Aufenthaltstiteln werden Bundesverwaltungsabgaben und Stempelgebühren zu einer Abgabe zusammengeführt.

Zu finden sind die neuen Gebühren künftig in § 14 GebG.