14.02.2004 Gesetzgebung

Regierungsvorlage zur Änderung des KarenzurlaubszuschussG und des KarenzgeldG, des KarenzurlaubsgeldG und das KinderbetreuungsgeldG (KUZUG)


Nach den Bestimmungen der obgenannten Gesetze haben allein stehende oder in Gemeinschaft lebende Elternteile Anspruch auf Zuschüsse zum Karenzurlaubsgeld. Dies unter der Voraussetzung, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Überschreitet das Einkommen in weiterer Folge diese Grenzen, so ist der Zuschuss gestaffelt nach dem erzielten Einkommen zurückzuzahlen. Im Vordergrund dieser Regelung steht die sog. "soziale Treffsicherheit".

Diese Rückzahlungsverpflichtung wurde 1996 eingeführt und sollte sozialen Missbrauch verhindern - nunmehr haben sich aber mangels einer entsprechenden Informationspflicht verfassungsrechtliche Bedenken dagegen ergeben. Zudem bedingt die Regelung einen hohen Verwaltungsaufwand.

Nach dem vorliegenden Entwurf soll die Rückzahlungsverpflichtung erst ab dem KinderbetreuungsgeldG gelten - dort ist nämlich eine Informationspflicht des den Zuschuss in Anspruch Nehmenden an den Rückzahlungsverpflichteten vorgesehen. Der Zuschlag von bis zu 15% auf Rückzahlungen soll zur Gänze entfallen.