09.11.2003 Gesetzgebung

Regierungsvorlage über die Änderung des BG über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) und des BG über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz - GGG)


Mit diesem Entwurf wird dem Bedürfnis sowohl der Rechtspflege als auch der Bürger, schnellstmöglich auf die aktuellen Namen und Daten (v.a. auch Fachbereiche und Sprachen) der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher zugreifen zu können, Rechnung getragen. Immerhin sind Dolmetscher und Sachverständige nicht nur Helfer im Prozess - v.a. die Gutachten zweiterer sind wichtige Beweismittel, weshalb eine bessere Auswahl aufgrund fachlicher Eignung möglich werden soll.

Derzeit gibt es ja bekanntlich nur die bei den Präsidenten der Oberlandesgerichte herausgegebenen Verzeichnisse, die jeweils sämtliche von den Präsidenten der Gerichtshöfe I. Instanz geführten Listen ihres Oberlandesgerichtsprengels umfassen und die alle zwei Jahre neu aufgelegt und vierteljährlich ergänzt werden.

Nun wurde von einer Verordnungsermächtigung des BMJ im SDG Gebrauch gemacht - die von den Landesgerichtspräsidenten geführten Listen sollen auf ADV umgestellt werden. Insbesondere Angaben über die Erreichbarkeit des SV oder Dolmetschers sollen die Eingetragenen selbst vornehmen können, um Tagesaktualität zu gewährleisten (hierzu ist eine strenge Überprüfung der Berechtigung nach dem SigG vorgesehen). Gegen eine Jahresgebühr von EURO 150,-- soll auch eine Darstellung des beruflichen Werdeganges und der bisherigen Tätigkeit für die Gerichte möglich sein ("Zusatzpaket").

Später sollen die Sachverständigen- und Dolmetscherausweise durch moderne Ausweiskarten mit Chipfunktion ersetzt werden. Da die neuen Ausweiskarten flächendeckend voraussichtlich erst mit 1. Jänner 2005 zur Verfügung stehen werden, wird man hier mit der Umsetzung aber noch warten müssen.

Um Missbräuche zu vermeiden wird der zuständige Landesgerichtspräsident verpflichtet, verbotene Inhalte (z.B.: Verstöße gegen Standesregeln und Berufspflichten) sofort bei Kenntnisnahme von der öffentlichen Abrufbarkeit auszuschließen.

Die Übertragung soll justizintern erfolgen und mit Ende des Jahres 2003 abgeschlossen sein. Allfällige Übertragungsfehler sind von den allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetschern bis 31. März 2004 zu beeinspruchen, offenbare Unrichtigkeiten der elektronischen Liste können jederzeit auch von Amts wegen berichtigt werden.

!!! Von den allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen sind die allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen, deren Wirkungskreis schon bisher auf einige wenige Fachgebiete für einen einzigen Bezirksgerichtssprengel beschränkt ist, zu unterscheiden! Diese sind in jeweils nur für ein Bezirksgericht geführten Listen zu erfassen, deren Führen im Unterschied zum Begutachtungsentwurf auch weiterhin bei den Landesgerichtspräsidenten verbleiben soll.