27.09.2003 Gesetzgebung

Ministerialentwurf des BM f. Wirtschaft und Arbeit zur Änderung des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz


Mit dem Entwurf soll die EU Richtlinie EU/2000/34 (Arbeitszeit-Richtlinie) endgültig umgesetzt werden. Weitestgehend entsprechen die gesetzlichen Bestimmungen schon den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts - der Rest soll quasi nachgeholt werden.

Anwendbar ist der Entwurf im wesentlichen auf (Fahr)personal der Verkehrsbetriebe - zu Anfang waren diese Personen aus dem Wirkungsbereich der EU-RL ausgeschlossen - jetzt fallen sie darunter und auch wir müssen nachziehen. Die Probleme der österreichischen Gesetzeslage sind:

- Die Verkürzung der (an sich ausreichenden) Ruhepausen ist zu weit und ohne konkrete Untergrenzen möglich- Der Geltungsbereich des Arbeitsruhegesetzes muss auf diese Berufsgruppen ausgedehnt werden.

Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind daher:

- Anwendungsbereich wird auf "fahrendes" Personal von Verkehrsbetrieben festgelegt- Festlegung täglicher Mindestruhezeiten mit Verkürzungsmöglichkeiten, wobei dann eine Ausgleichsruhezeit zugewähren ist- Modifizierung der Bestimmungen über Arbeitszeitaufzeichnungen und das Aushängen der Dienstpläne- Änderung des Geltungsbereichs des ARG

Wir wollen anmerken, dass die meisten Kollektivverträge (ÖBB ...) diesen Anforderungen bereits genügen.