27.09.2003 Gesetzgebung

Ministerialentwurf des BM für Soziale Sicherheit und Generationen zur Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes


Unterbleibt künftig die Untersuchung zum Mutter-Kind-Pass oder deren Nachweis aus Gründen, die nicht vom beziehenden Elternteil zu vertreten ist oder wird der Nachweis bis zum 3. Lebensjahr nachgebracht, bleibt der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bestehen .

Damit sollen unnötige Härten nur wegen Nichterbringung des Nachweises verhindert werden.

Die Begutachtungsfrist endet am 7. Oktober 2003 für das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2004 vorgesehen.