19.07.2003 Gesetzgebung

Regierungsvorlage über die Umstellung des Grundbuchs auf automationsgestützte Datenverarbeitung (Grundbuchsumstellungsgesetz - GUG-Novelle 2003)


Mit dieser Novelle ist auch eine Änderung des Grundbuchsgesetzes und des Gerichtskommissärsgesetzes verbunden.

Das GUG in seiner geltenden Fassung sieht nur die Umstellung des Hauptbuchs und der Hilfsverzeichnisse auf ADV vor, nicht jedoch die Umstellung der Urkundensammlung die ebenfalls ein Bestandteil des Grundbuchs ist - die vorliegende Regierungsvorlage soll nunmehr auch dies ermöglichen. Zugleich wird damit ein erster legislativer Schritt zur Errichtung eines umfassenden elektronischen Urkundenarchivs gesetzt, das auch die Urkunden des Firmenbuchs einschließen soll.

Vorgesehen sind 2 Euro Abfragegebühr pro Urkunde, wodurch sich die Investitionskosten bald amortisieren sollen. Kalkuliert wird auch mit einer Einsparung an Portokosten und einem Platzgewinn aufgrund der nicht mehr benötigten Archive. Der Entwurf sieht vor, dass sowohl Zeitpunkt als auch Art und Umfang der Umstellung einer gesondert zu erlassenden Verordnung vorbehalten bleiben.

So soll künftig die Urkundensammlung ausschließlich durch Speicherung der Urkunden in einer Urkundendatenbank zu führen sein; die Zurückbehaltung von Abschriften hat ausdrücklich zu unterbleiben - nur die Einsicht ist durch Ausfolgung von Abschriften zu gewähren, dies allerdings auch über Grundbücher, die bei anderen Gerichten geführt werden. Die Abschriften werden nur auf Verlangen mit dem Gerichtssiegel versehen und unterfertigt. Die Abfrage der Personenverzeichnisse bleibt weiter besonders berechtigten Personen vorbehalten.