09.09.2015 Gerichtsbarkeit
Wann Zugaben zu weit gehen
Seminare, für die man zahlen muss, wenn man ein Vorsorgeprodukt nicht lange genug behält: Dieses Geschäftsmodell ließ der OGH nicht gelten
Seminare, für die man zahlen muss, wenn man ein Vorsorgeprodukt nicht lange genug behält: Dieses Geschäftsmodell ließ der OGH nicht gelten