18.09.2015 Gerichtsbarkeit
Rechtsstreit wegen Maklerprovision
Pech für eine Immobilienmaklerin: Sie vermittelte ein preislich passendes Anbot, ihre Kundin entschied sich anders. Provisionsanspruch besteht nicht, entschied der OGH
Pech für eine Immobilienmaklerin: Sie vermittelte ein preislich passendes Anbot, ihre Kundin entschied sich anders. Provisionsanspruch besteht nicht, entschied der OGH