05.08.2015 Gerichtsbarkeit
Streit um Vorgriff auf den Urlaub
Eine Arbeitnehmerin hatte in einem Jahr mehr Urlaub bekommen, als ihr zustand. Der Arbeitgeber wollte das im Folgejahr als Vorgriff werten. Geht nicht, entschied das Gericht
Eine Arbeitnehmerin hatte in einem Jahr mehr Urlaub bekommen, als ihr zustand. Der Arbeitgeber wollte das im Folgejahr als Vorgriff werten. Geht nicht, entschied das Gericht