12.05.2015 Gerichtsbarkeit
Hass-Postings: OGH erzwingt Auskunft
Wenn Forenbetreiber Postings durch Computer prüfen lassen, ist das noch keine hinreichende journalistische Tätigkeit. Das Redaktionsgeheimnis schützt die Poster daher nicht
Wenn Forenbetreiber Postings durch Computer prüfen lassen, ist das noch keine hinreichende journalistische Tätigkeit. Das Redaktionsgeheimnis schützt die Poster daher nicht