20.06.2012 Verwaltung

Falle in Sozialversicherung

Erwerbstätige gelten als arbeitslos, wenn ihr Gehalt (bei Unselbstständigen), Einheitswert (bei Land- und Forstwirten) oder Einkommen und Umsatz (bei Selbstständigen) unter bestimmten Geringfügigkeitsgrenzen bleiben


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