20.06.2012 Verwaltung
Falle in Sozialversicherung
Erwerbstätige gelten als arbeitslos, wenn ihr Gehalt (bei Unselbstständigen), Einheitswert (bei Land- und Forstwirten) oder Einkommen und Umsatz (bei Selbstständigen) unter bestimmten Geringfügigkeitsgrenzen bleiben