01.05.2012 Verwaltung
Polizist sammelte Kinderpornos: Zu mildes Urteil
Ein Exekutivbeamter sollte entlassen werden, die oberste Behörde wandelte die Sanktion in eine Geldstrafe um. Laut VwGH sind die Untat des Mannes und sein mangelndes Schuldbewusstsein zu wenig berücksichtigt worden