11.01.2012 Verwaltung

Namensrecht: Mann darf nicht "Tomahawk" heißen

Der Wunsch eines Österreichers, „T. Tomahawk“ zu heißen, wurde vom VwGH abgelehnt. Man dürfe sich nicht nach einem Gegenstand benennen. Zuvor hatte sich der Mann bereits beim VfGH eine Abfuhr geholt


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