28.08.2011 Verwaltung

Neue Steuerhilfe für Adoptiveltern

Weil die Gesellschaft ein öffentliches Interesse an Kindern hat, erklärt der VwGH Adoptionskosten für steuerlich abzugsfähig


Der VwGH greift Adoptiveltern steuerlich unter die Arme. Erstmals hat der Gerichtshof entschieden, dass die Kosten einer Adoption als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden können

 

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