04.07.2011 Verwaltung
Bei Ehefrau gewohnt: Keine Notstandshilfe
Einem Arbeitslosen wurde vom VwGH die Sozialleistung aberkannt
Bei der Notstandshilfe ist das Einkommen des Ehepartners anzurechnen, wenn man mit ihm zusammen wohnt. Dasselbe gilt, wenn man nur ausgezogen ist, um Notstandshilfe zu lukrieren.