04.07.2011 Verwaltung

Bei Ehefrau gewohnt: Keine Notstandshilfe

Einem Arbeitslosen wurde vom VwGH die Sozialleistung aberkannt


Bei der Notstandshilfe ist das Einkommen des Ehepartners anzurechnen, wenn man mit ihm zusammen wohnt. Dasselbe gilt, wenn man nur ausgezogen ist, um Notstandshilfe zu lukrieren.

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