02.02.2015 Verwaltung
Vor der eigenen Einfahrt geparkt: Trotzdem strafbar
Lenkerauskunft. Auch wer sein Auto in der eigenen Einfahrt stehen lässt, muss die Frage der Behörde nach dem Lenker beantworten
Lenkerauskunft. Auch wer sein Auto in der eigenen Einfahrt stehen lässt, muss die Frage der Behörde nach dem Lenker beantworten