08.07.2014 Verwaltung
Vergabeamt muss Medienberichten über Bonitätsprobleme nachgehen
Das Bundesvergabeamt muss laufend auf Medienberichte über Zweifel an der Bonität eines Auftragnehmers nachgehen, auch zwischen der Entscheidung, wer einen Auftrag bekommt (Zuschlagsentscheidung) und der konkreten Beauftragung (Zuschlagserteilung)