04.09.2014 Sonstiges
Vergaberecht: „Das Hintertürl gehört geschlossen“
An sich sollten öffentliche Großaufträge nach dem Bestbieterprinzip vergeben werden, faktisch zählt nur der Preis. Experten plädieren für eine Gesetzesänderung
An sich sollten öffentliche Großaufträge nach dem Bestbieterprinzip vergeben werden, faktisch zählt nur der Preis. Experten plädieren für eine Gesetzesänderung