07.11.2011 Sonstiges
Squeeze-out: Kleinanleger werden ausgequetscht
Hat ein Gesellschafter eine 90-Prozent-Mehrheit, kann er die Minderheit ausschließen. Die Abfindung bemisst im Streitfall das Gericht. Dort hat die Minderheit wegen der Praxis bei Gutachterbestellungen schlechte Karten