14.04.2014 Sonstiges
Mobiltelefonie: Abhilfe gegen Schockrechnungen gesucht
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Netzbetreiber ordnen das Risiko eines Missbrauchs gestohlener SIM-Karten dem Kunden zu, bis er den Diebstahl meldet. Es verwundert, dass die RTR nicht widerspricht