Verfahrensrecht

19.09.2023

OGH: § 107 Abs 2 AußStrG – zur einstweiligen Obsorge

Solange mangels ausreichender Tatsachengrundlage das Für und Wider der ins Auge gefassten vorläufigen Maßnahme nicht abgewogen werden kann, kann auch nicht beurteilt werden, ob diese das Kindeswohl tatsächlich fördert oder nicht doch eher gefährdetweiterlesen