Verfahrensrecht
19.09.2023
OGH: § 107 Abs 2 AußStrG – zur einstweiligen Obsorge
Solange mangels ausreichender Tatsachengrundlage das Für und Wider der ins Auge gefassten vorläufigen Maßnahme nicht abgewogen werden kann, kann auch nicht beurteilt werden, ob diese das Kindeswohl tatsächlich fördert oder nicht doch eher gefährdetweiterlesen