Zivilrecht
OGH: Verjährung iSd § 1489 ABGB – zur Erkundungsobliegenheit des Geschädigten
Es braucht konkrete Verdachtsmomente, aus denen der Anspruchsberechtigte schließen kann, dass Verhaltenspflichten nicht eingehalten wurden; Zweifel an der Erweisbarkeit des bekannten anspruchsbegründenden Sachverhalts schieben den Verjährungsbeginn nicht hinausweiterlesen
OGH: Zur condictio causa data, causa non secuta
Auch eine in Erwartung eines erst abzuschließenden Vertrags erbrachte Vorleistung ist gem § 1435 ABGB wegen Nichtzustandekommens des Vertrags rückforderbarweiterlesen
OGH: Zum Abruf von Bankgarantien
Die formelle Garantiestrenge gilt nach entsprechender Interessenabwägung zugunsten des Begünstigten dann nicht uneingeschränkt, wenn die exakte Erfüllung der Garantiebedingungen an Umständen scheitert, die vom Begünstigten weder beeinflusst wurden noch zu beeinflussen waren, wenn die Hindernisse...weiterlesen
OGH: Zur „Wiederherstellungsklausel“ in der Sachversicherung
Der Abschluss eines bindenden Vertrags über die Wiederherstellung ist grundsätzlich ausreichend; weshalb zusätzlich eine Bezahlung des Kaufpreises zur Sicherung der Wiederherstellung erforderlich sein soll, ist nicht ersichtlichweiterlesen
OGH: Zur Warteverpflichtung iSd Art 8.1.5.3 ARB 2009 (iZm Deckung zur Führung eines Verfahrens)
Geht es um die Deckung der Kosten erst künftig zu führender gerichtlicher Verfahren, ist auf eine Warteobliegenheit nicht schon im Rahmen des Deckungsprozesses, sondern erst dann Bedacht zu nehmen, wenn der Versicherungsnehmer tatsächlich Klage erhebt und dafür Kostendeckung vom Versicherer verlangtweiterlesen
OGH: Zu einem „Drift-Training“ in der Kfz-Kaskoversicherung
Auch auf einer Rennstrecke liegt es auf der Hand, dass die Schadenwahrscheinlichkeit offenkundig und weit überdurchschnittlich erhöht wird; wer dieses Risiko bewusst in Kauf genommen hat, hat den Versicherungsfall grob schuldhaft herbeigeführtweiterlesen
OGH: Zur Veräußerung der in Bestand gegebenen Sache
Der Erwerber einer Liegenschaft ist nach § 1120 ABGB nur an die Vereinbarung längerer als der gesetzlichen Kündigungsfristen nicht gebunden; auf kürzere vertragliche Fristen kann er sich hingegen berufenweiterlesen