Zivilrecht
OGH: § 1325 ABGB und zur Frage, ob dem Urteil des Zivilgerichts auch dann eine vom Strafurteil abweichende Außerstreitstellung des Klägers zugrunde gelegt werden kann, wenn er sich trotzdem auf die Bindungswirkung des gegen den Beklagten ergangenen Strafurteils beruft
Die Bindung bezieht sich auf den Nachweis, dass der Verurteilte die im Schuldspruch bezeichneten Tathandlungen begangen hat und diese ihm zurechenbar sind, weiters auf die rechtliche Qualifikation der festgestellten Tathandlungen und den Kausalzusammenhang zwischen den festgestellten Tathandlungen...weiterlesen
OGH: Zum Schadenersatz bei „Dieselklagen“
Auch in „Dieselskandalfällen“ ist der Zugang der Mahnung, im Fall der Klage also deren Zustellung, für den Beginn des Zinsenlaufes maßgeblichweiterlesen
OGH: Zu Haftungsfreizeichnungsklauseln
Ein Ausschluss der Haftung für schlichte grobe Fahrlässigkeit zwischen zwei Unternehmen ist grundsätzlich wirksam; die konkrete Beurteilung hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls abweiterlesen
OGH: Zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs
Das Begehren auf Zahlung des Deckungskapitals (hier als Gegenforderung) führt idR zum Entfall des Zurückbehaltungsrechtsweiterlesen
OGH: Zur Redlichkeit des Ersitzungsbesitzers
Der gute Glaube fehlt bzw geht verloren, wenn der Besitzer positiv Kenntnis erlangt, dass sein Besitz nicht rechtmäßig ist, oder zumindest solche Umstände erfährt, die Anlass geben, an der Rechtmäßigkeit der Besitzausübung zu zweifeln, wobei bereits leichte Fahrlässigkeit die Redlichkeit ausschließtweiterlesen
OGH: Ersitzung einer Grunddienstbarkeit
Beim Besitzerwerb und der Besitzausübung durch Stellvertreter oder sonstige Mittelspersonen müssen sowohl der Erwerber als auch die Besitzmittler bzw Besitzdiener gutgläubig seinweiterlesen
OGH: Zur Frage, welche konkreten Gefährdungsmomente in Bezug auf einen drohenden Kindesmissbrauch bei der Entscheidung über den Entzug der Obsorge erforderlich sind
Eine konkrete Auflistung von einen Obsorgeentzug erfordernden „Gefährdungsmomenten“, sei es nun zu einem (sexuellen) Missbrauch oder aus anderen Gründen, ist nicht möglich; Wesentlich ist insofern vielmehr, dass von den Tatsacheninstanzen nicht bloß Verdachtsmomente (Dritter) und...weiterlesen