Zivilrecht
OGH: Zur Leasingfinanzierung iZm Dieselklagen
Eine bestimmte zeitliche Konnexität zwischen den beiden Verträgen ist keine unbedingte Voraussetzung für die Annahme einer vertraglichen Einheit, sondern bloß ein (weiterer) Umstand, der bei der Gesamtbeurteilung zu berücksichtigen istweiterlesen
OGH: Zur „Verwendung eines Fahrzeugs“ in § 2 Abs 1 KHVG
Eine „Verwendung des Fahrzeugs“ liegt auch vor, wenn die Beschädigung des Ernteguts (hier Zwiebel) im Bereich der Förderbänder der angehängten Erntemaschine eingetreten ist, für deren Betrieb nur die Motorkraft des Traktors, nicht aber dessen Fortbewegung erforderlich warweiterlesen
OGH: Zur unverzüglichen Schadensmeldung nach Ablauf der Rechtsschutzversicherung
Nach Aufmerksamwerden auf die Problematik des Fremdwährungskredits, nachfolgenden Recherchen und der Ablehnung der Bank 4 Monate zuzuwarten ist grob fahrlässigweiterlesen
OGH: Änderung der Prämie oder des Versicherungsschutzes – zur Verfristung gem § 178g Abs 1 VersVG
Der Versicherer ist nach dem klaren Wortlaut und dem Zweck des § 178g Abs 1 VersVG nicht verpflichtet, den klagebefugten Institutionen neben der Änderung der Prämie oder des Versicherungsschutzes auch die Vertragsgrundlagen mitzuteilen; dazu ist der Versicherer gem § 178h Abs 1 VersVG nur über...weiterlesen
OGH: Berufsunfähigkeitsversicherung – zur Unzumutbarkeit der Umorganisation des Betriebes des Selbstständigen
Für das Vorliegen eines Versicherungsfalls trifft nach der allgemeinen Risikoumschreibung den Versicherungsnehmer die Beweislast; die versicherte Person hat daher im vorliegenden Fall (auch) nachzuweisen, dass ihr eine Umorganisation ihres Betriebs iSd § 2 Abs 4 lit b AVB nicht möglich oder nicht...weiterlesen
OGH: Zur Transportversicherung
Der Risikoausschluss des Art 6 Abs 2 lit a AÖTB hat den erkennbaren Zweck, jene Fälle auszuschließen, in denen die Schadensursache unabhängig von der Beförderung in der (mangelhaften) Beschaffenheit des transportierten Gutes angelegt istweiterlesen
OGH: Zum Miteigentum (Austausch der Ölheizung gegen Pellets)
Der Austausch der veralteten, reparaturanfälligen, wartungsintensiven sowie unökologischen Ölheizung gegen eine Pelletsheizung ist eine Verwaltungsmaßnahme und keine Verfügung iSd § 828 ABGBweiterlesen