Arbeits- und Sozialrecht

14.05.2024

OGH: § 10a MSchG – befristete Dienstverhältnisse

Nach § 10a Abs 2 MSchG kommt es nicht nur darauf an, dass aufgrund der in der vorgesehenen Verwendung erforderlichen Qualifikation eine längere Erprobung als die gesetzliche oder kollektivvertragliche Probezeit notwendig ist, sondern das Gesetz verlangt darüber hinaus, dass das Dienstverhältnis...weiterlesen