Arbeits- und Sozialrecht

12.11.2025

OGH: § 64 NVG und zur Frage, ob eine Waisenpension bei künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartendem Wegfall der Erwerbsunfähigkeit des Kindes bloß befristet zu gewähren ist

Die Waisenpension nach dem NVG ist unbefristet zu gewähren; endet die Kindeseigenschaft nach § 64 Abs 3 NVG, ist die Waisenpension gem § 33 Abs 1 NVG zu entziehenweiterlesen