Arbeits- und Sozialrecht

25.11.2025

OGH: Zum Dienstgeberhaftungsprivileg

Bei Werkverträgen ist eine Eingliederung der Arbeiter des Werkunternehmers in den Betrieb des Bestellers regelmäßig nicht anzunehmen; die Ausübung eines lediglich aus § 1169 ABGB abgeleiteten Weisungsrechts des Werkbestellers hat keine Eingliederung in den Betrieb des Bestellers zur Folgeweiterlesen