Arbeits- und Sozialrecht
12.11.2025
OGH: § 64 NVG und zur Frage, ob eine Waisenpension bei künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartendem Wegfall der Erwerbsunfähigkeit des Kindes bloß befristet zu gewähren ist
Die Waisenpension nach dem NVG ist unbefristet zu gewähren; endet die Kindeseigenschaft nach § 64 Abs 3 NVG, ist die Waisenpension gem § 33 Abs 1 NVG zu entziehenweiterlesen