Arbeits- und Sozialrecht
25.11.2025
OGH: Zum Dienstgeberhaftungsprivileg
Bei Werkverträgen ist eine Eingliederung der Arbeiter des Werkunternehmers in den Betrieb des Bestellers regelmäßig nicht anzunehmen; die Ausübung eines lediglich aus § 1169 ABGB abgeleiteten Weisungsrechts des Werkbestellers hat keine Eingliederung in den Betrieb des Bestellers zur Folgeweiterlesen