Strafrecht

27.04.2026

OGH: Zur Abgabenhinterziehung (unterlassene bzw unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung)

Lässt der Täter die Frist des § 21 Abs 1 erster S UStG ohne Verkürzungsvorsatz verstreichen und gibt er sodann zu einem nach dem Fälligkeitstag liegenden Zeitpunkt mit Verkürzungsvorsatz eine unrichtige Umsatzsteuererklärung ab, so ist dieser spätere Zeitpunkt Begehungs- und (nach Maßgabe des § 33...weiterlesen