Strafrecht
15.09.2026
OGH: Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens iSd § 197a StPO
Die Führung eines Ermittlungsverfahrens ist dann iSd ersten Falles des § 197a Abs 1 StPO aus rechtlichen Gründen unzulässig, wenn das Fehlen eines Tatbestandsmerkmals oder die Verwirklichung eines Ausnahmesatzes anzunehmen istweiterlesen