Strafrecht

09.12.2025

OGH: Zur Zusammenrechnung nach dem FinStrG iZm der Einrichtung des Amtes für Betrugsbekämpfung als für das gesamte Bundesgebiet zuständige Finanzstrafbehörde

Eine Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge mehrerer Finanzvergehen ist fallbezogen nur insoweit vorzunehmen, als all diese (von einem Täter vorsätzlich begangenen) Finanzvergehen in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fielen, wobei auf die...weiterlesen