Strafrecht
09.06.2026
OGH: Zur Begehung einer Straftat mit mindestens einer weiteren Person in verabredeter Verbindung
§ 39a Abs 1 Z 5 StGB erfordert das gemeinschaftliche Auftreten des Täters mit mindestens einer weiteren Person in verabredeter Verbindung am Tatort als Einheit; die Bestimmung ist wie die gleichsinnige Vorschrift des § 84 Abs 5 Z 2 StGB auszulegenweiterlesen
09.06.2026
OGH: § 44 StGB – bedingte Nachsicht iZm Finanzstrafrecht
§ 44 Abs 2 StGB, der die bedingte Nachsicht von Nebenstrafen und Rechtsfolgen der Verurteilung regelt, ist mangels Gültigkeit des Allgemeinen Teiles des StGB im Finanzstrafrecht und mangels entsprechenden Verweises des FinStrG (siehe insb § 26 Abs 1 FinStrG) im Finanzstrafverfahren nicht anzuwendenweiterlesen