Strafrecht
17.05.2026
OGH: Zum Strafaufschub nach §§ 5 ff StVG
Bei der Entscheidung nach § 7 Abs 3 StVG handelt es sich um keinen anfechtbaren Beschluss, der den Begründungserfordernissen der StPO unterliegtweiterlesen
Bei der Entscheidung nach § 7 Abs 3 StVG handelt es sich um keinen anfechtbaren Beschluss, der den Begründungserfordernissen der StPO unterliegtweiterlesen