Verfahrensrecht

12.10.2025

VwGH: § 30 Abs 2 VwGG – Antrag auf aufschiebende Wirkung iZm Schulpflicht

Vorliegend gelingt es dem Antragsteller nicht, einen unverhältnismäßigen Nachteil durch den Vollzug der bekämpften Anordnung nach dem SchPflG aufzuzeigen, zumal sich das ins Treffen geführte „Herausreißen des Antragstellers aus seiner gewohnten Lernumgebung“ lediglich auf die befürchtete Beendigung...weiterlesen