Verfahrensrecht

25.04.2026

VwGH: Wiederaufnahme – „Erschleichen“ iSd § 69 Abs 1 Z 1 AVG

Die für die „Erschleichung“ einer Entscheidung notwendige Irreführungsabsicht setzt nach der Rsp des VwGH voraus, dass die Partei wider besseren Wissens gehandelt hat, um einen vielleicht sonst nicht erreichbaren Vorteil zu erlangen; ob Irreführungsabsicht vorliegt, kann nur aus den das...weiterlesen

25.04.2026

VwGH: Fristsetzungsantrag gem § 38 VwGG

Nach der stRsp des VwGH ist das Verfahren über einen Fristsetzungsantrag gem § 38 Abs 4 VwGG einzustellen, wenn das säumige VwG nach Einbringung eines Fristsetzungsantrages einen Beschluss fasst, womit das bei ihm anhängige Verfahren gem § 38 AVG (iVm § 17 VwGVG) ausgesetzt wirdweiterlesen

25.04.2026

VwGH: Zweifel an der Bevollmächtigung des einschreitenden Rechtsanwalts

Treten Zweifel über den Inhalt und Umfang sowie über den Bestand einer Vertretungsbefugnis auf, so ist die Behörde (bzw das VwG) nach § 10 Abs 2 AVG (iVm § 17 VwGVG) befugt, sich Klarheit darüber zu verschaffen und die Vollmacht nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen; bestehen...weiterlesen

25.04.2026

VwGH: Zur Zulässigkeit der außerordentlichen Revision

Bei den in der Revision angeführten Rechten "auf richtige Ermessensentscheidung" und "auf fehlerfreie Handhabe der Verwaltungsgesetze" handelt es sich nicht um Revisionspunkte iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG, sondern um Revisionsgründe, die nur iVm der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen...weiterlesen

03.05.2026

VwGH: § 44 VwGVG – mündliche Verhandlung in Abwesenheit der – geladenen – Partei?

Die Frage, ob ein geltend gemachter Hinderungsgrund vorliegt, der ein Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung rechtfertigt, ist amtswegig zu erforschen, wobei die Partei hierbei eine Mitwirkungspflicht dahingehend treffen kann, den Grund der Verhinderung glaubhaft zu machen, zumal der Grund der...weiterlesen

03.05.2026

VwGH: Unterlassene Durchführung einer mündlichen Verhandlung iZm Sachverständigengebühren?

Nach der Jud des EGMR erfordert insbesondere in Fällen, in denen nur Rechtsfragen und keine Fragen der Beweiswürdigung strittig sind auch Art 6 EMRK nicht zwingend die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlungweiterlesen