Verfahrensrecht
VwGH: § 61 VwGG – zum Erlöschen der Verfahrenshilfe
Da der Revisionswerber einen gewillkürten Vertreter mit der Abfassung und Einbringung der außerordentlichen Revision beauftragt hat und zudem einräumt, keinen Bedarf für die anwaltliche Vertretung durch einen Verfahrenshelfer mehr zu haben, war die dem Revisionswerber bewilligte Verfahrenshilfe gem...weiterlesen
VwGH: § 28 Abs 3 VwGG – zu den Revisionsgründen
Wird das gesamte Revisionsvorbringen ausschließlich als Zulässigkeitsvorbringen gem § 28 Abs 3 VwGG unterbreitet, dann wird nach der Rsp des VwGH dem Erfordernis nach § 28 Abs 3 VwGG, die Gründe, aus denen entgegen dem Ausspruch des VwG die Revision für zulässig erachtet wird, gesondert darzulegen,...weiterlesen
VwGH: Revision gegen einen aufsichtsbehördlichen Genehmigungsbescheid
Parteistellung in einem aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren kommt allein der Gemeinde zu, um deren generellen Verwaltungsakt es gehtweiterlesen
VwGH: Rechtsmittel iZm alternativen Begründungen
Beruht eine Entscheidung auf alternativen Begründungen und wird in Ansehung einer tragfähigen Begründungsalternative im Zulässigkeitsvorbringen keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG aufgezeigt, so erübrigt es sich, auf die zusätzlich angesprochenen Fragen...weiterlesen
VwGH: Wiederaufnahme – „Erschleichen“ iSd § 69 Abs 1 Z 1 AVG
Die für die „Erschleichung“ einer Entscheidung notwendige Irreführungsabsicht setzt nach der Rsp des VwGH voraus, dass die Partei wider besseren Wissens gehandelt hat, um einen vielleicht sonst nicht erreichbaren Vorteil zu erlangen; ob Irreführungsabsicht vorliegt, kann nur aus den das...weiterlesen
VwGH: Fristsetzungsantrag gem § 38 VwGG
Nach der stRsp des VwGH ist das Verfahren über einen Fristsetzungsantrag gem § 38 Abs 4 VwGG einzustellen, wenn das säumige VwG nach Einbringung eines Fristsetzungsantrages einen Beschluss fasst, womit das bei ihm anhängige Verfahren gem § 38 AVG (iVm § 17 VwGVG) ausgesetzt wirdweiterlesen
VwGH: Zweifel an der Bevollmächtigung des einschreitenden Rechtsanwalts
Treten Zweifel über den Inhalt und Umfang sowie über den Bestand einer Vertretungsbefugnis auf, so ist die Behörde (bzw das VwG) nach § 10 Abs 2 AVG (iVm § 17 VwGVG) befugt, sich Klarheit darüber zu verschaffen und die Vollmacht nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen; bestehen...weiterlesen